Die häufigsten Anwendungen einer Abmahnung finden wir im Arbeitsrecht und im Wettbewerbsrecht:
Abmahnung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber durch eine Abmahnung auf ein Fehlverhalten hingewiesen. Das ist einen Verstoß gegen die arbeitvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Er wird aufgefordert, das Fehlverhalten zu unterlassen und es werden ihm Konsequenzen aufgeführt, die im Wiederholungsfall auf den Arbeitnehmer zukommen. Eine Abmahnung ist eine notwendige Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
Damit eine Abmahnung wirksam und rechtlich anerkannt wird, müssen bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sein:
Der Abmahnende muss deutlich und konkret auf das arbeitsvertragliche Pflichtverletzung hinweisen und das Fehlverhalten mit genauem Datum und Uhrzeit versehen.
Eckpunkte jeder Abmahnung
- konkreten Abmahnungsgrund enthalten
- Zustellungsbestätigung (Der Arbeitgeber muss außerdem nachweisen, dass das Abmahnschreiben den Arbeitnehmer auch erreicht hat. )
- Hinweis auf die Arbeitspflicht des Abgemahnten enthalten
- ein konkretes Datum für die Pflichtverletzung in der Abmahnung muss aufgeführt sein
- Konkrete Kündigungsandrohung äußern
- Abmahnungen am besten persönlich übergeben
Hinweise zur Abmahnung
- In der Regel sollten drei Abmahnungen vor der Kündigung ergehen.
- Es sollte hinreichend Zeit zur Bewährung gelassen werden, bevor eine Kündigung erfolgt Das sind in der Regel 4 Wochen.
- Abmahnung gilt als Vorstufe einer Kündigung des Arbeitsvertrages.
- Abmahnen darf jeder, der dem Betroffenen gegenüber weisungsbefugt ist
- Abmahnungen sollten unverzüglich nach dem Fehlverhalten erfolgen.
Abmahnung im Wettbewerbsrecht
Ein wettbewerbswidriges Verhalten wird durch eine Abmahnung hingewiesen. Gleichzeitig wird dazu aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die eine empfindliche Vertragsstrafe vorsieht, falls es zu einem Wiederholungsfall kommt.
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wird oft als außergerichtliche Einigung auf direktem Wege gesehen. Gleichzeitig Die Abmahnung schafft die Grundlage für eine einstweilige Verfügung und ein Gerichtsverfahren, sollte der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und nicht auf das Vergleichsangebot eingehen.